Aufgrund des präzisen Energieeintrags und der sehr guten Prozessstabilität zählt das Laserschweißen zu den innovativsten Fügeverfahren im wehrtechnischen Bereich. Um dabei den hohen Qualitätsanforderungen gerecht zu werden, benötigen Herstellungs- und Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte eine Bescheinigung zur Herstellerqualifikation nach DIN 2303 – wie wir sie bei BBW Lasertechnik besitzen.
Was ist das Besondere an der Norm?
Die Norm stellt besonders hohe Anforderungen an leitendes und ausführendes Personal, sowie an Betriebseinrichtungen und Fertigungsunterlagen – Grund dafür sind die entsprechend hohen Qualitätsstandards bei wehrtechnischen Produkten.
So muss beispielsweise sichergestellt werden, dass immer eine qualifizierte Schweißaufsicht (Schweißfachingenieur) mit umfassenden technischen Kenntnissen - anerkannt vom Deutschen Verband für Schweißtechnik (DVS) - zur Verfügung steht. Zusätzlich dürfen Schweißarbeiten nur von Bedienern mit anlagenbezogenen gültigen Bedienerprüfungen (nach DIN EN ISO 14732) ausgeführt werden.
Die Eignung von Fertigungseinrichtungen muss mittels Verfahrensprüfungen, bauteilbezogenen Prüfungen oder fertigungsbegleitenden Prüfungen nachgewiesen werden.
Weiter sind alle Schweißarbeiten nach entsprechenden Arbeitsanweisungen und Prozessblättern auszuführen.
Voraussetzung für die Zulassung nach DIN 2303 sind der erfolgreiche Abschluss einer Betriebsprüfung und Betriebsbegehung, sowie eines Fachgesprächs mit der Schweißaufsicht.
Herstellerqualifikation bei BBW Lasertechnik
Wir besitzen eine Herstellerqualifikation für den Prozess „521 Festkörper-Laserstrahlschweißen“ für hochlegierte Stähle, Aluminiumwerkstoffe und Titan für fliegende und nichtfliegende Bauteile (Klassen Q1, Q2 und Q4) der höchsten Sicherheitsklasse (BK1).
Herstellerqualifikation nach DIN 2303 (PDF)
Ein Beitrag von Stephan Wagner